Liefer- & Auftragsbedingungen

ALLGEMEINE LIEFERUNGS-, REPARATUR- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

1. Allgemeines

Alle Rechtsgeschäfte mit Abnehmern erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Angebote

Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Massangaben) sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Unsere Angebote sind freibleibend. Voranschläge über Kosten oder Dauer von Arbeiten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

 

3. Lieferung, Abnahme

Unsere Lieferungen erfolgen „EXW“ oder „ab Lagerort 9326 Horn“. Die Gefahr geht mit Übergabe der Lieferung an den Frachtführer über. Eine Versicherung der Lieferung erfolgt auf Wunsch des Abnehmers und gegen Kostenerstattung. Teillieferungen durch uns sind zulässig.

 

4. Preise, Zahlung

Unsere Preise verstehen sich ab Werk einschliesslich Verladung im Werk, jedoch ausschliesslich Verpackung. Hinzuzurechnen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer. Ersatzteile und Dienstleistungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar, rein netto. Für Ersatzteillieferungen wird ein Mindestauftragswert von 15,00 CHF berechnet. Bei Service-Einsätzen beträgt die Mindesteinsatzdauer 30 Minuten. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit Ansprüchen zulässig, die von uns nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt hinsichtlich der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.

 

5. Lieferzeit

Unsere Lieferfristen beginnen mit Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Behebung von Lieferhindernissen auf Seiten des Abnehmers. Innerhalb der Lieferfrist schulden wir Übergabe der Ware an den Frachtführer. Wird der Versand aus Gründen, die vom Abnehmer zu vertreten sind verzögert, berechnen wir neben den gesetzlichen Zinsen, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, ein Lagerentgelt, das sich pro angefangene Woche auf

 

Maschine Boy XS: CHF 20,00; Maschine Boy 22/25: CHF 20,00;

Maschine Boy 35: CHF 25,00; Maschine Boy 50/55/60: CHF 35,00;

Maschine Boy 80/90/100: CHF 40,00; zuzüglich MWSt beläuft.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug des Abnehmers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Abnehmer zur Herausgabe verpflichtet. Wird die Vorbehaltsware vom Abnehmer weiterveräussert, so tritt der Abnehmer schon jetzt die aus der Weiterveräusserung entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Abnehmer ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemässen Geschäftsgang und nur mit der Massgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräusserung tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Abnehmer nicht berechtigt. Über Zwangsvollstreckungsmassnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Abnehmer unverzüglich zu unterrichten.

 

 

 

 

7. Sachmängelhaftung

Die Obliegenheit des § 377 HGB gilt mit der Massgabe, dass der Abnehmer erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen hat. Bei Vorliegen von Mängeln leisten wir Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Abnehmer nach seiner Wahl berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir haften für Sachmängel für einen Zeitraum von einem Jahr ab Ablieferung der Ware oder Abnahme der Leistung, soweit der Abnehmer Unternehmer ist. Wird die gelieferte Ware später an einen anderen Ort als den ursprünglichen verbracht, so trägt der Abnehmer eventuelle Mehrkosten bei der Mängelbehebung, die durch den Ortswechsel entstehen. Dem Abnehmer ist bekannt, dass Software nicht vollständig frei von Fehlern hergestellt werden kann. Der Abnehmer erkennt an, dass Fehler, die auch bei Anwendung gehöriger Sorgfalt nicht vermieden werden können, keinen Mangel der Software darstellen. Wir haften nicht bei Sachmängeln bei unsachgemässer Verwendung durch den Abnehmer. Die einwandfreie Funktion unserer Maschinen ist sichergestellt in einem Bereich von +/- 5 % der am Typenschild angegebenen Nennbetriebsspannung und +/- 2 % der dort angegebenen Nennfrequenz. Die maximal zulässige Umgebungstemperatur im Betriebsraum beträgt + 45 Grad Celsius. Bei Lieferungen ausserhalb der Schweiz/ Liechtenstein/Vorarlberg (A) beschränkt sich unsere Sachmängelhaftung auf die kostenlose Bereitstellung des Ersatzteiles ab Werk/Lagerort Horn. Bei Lieferung gebrauchter Ware an Unternehmer beschränkt sich unsere Sachmängelhaftung darauf, solche Mängel, die sich innerhalb von drei Monaten seit Auslieferung der Ware herausstellen, zu beseitigen oder nach unserer Wahl Ersatz zu liefern.

 

8. Reparaturleistungen

Bei Durchführung von Reparaturarbeiten im Betrieb des Abnehmers sind Hilfeleistung durch Personal des Abnehmers oder Gestellung sonstiger Hilfsmittel auf Anforderung des Kundendiensttechnikers unentgeltlich zu stellen. Unsere Kundendiensttechniker sind nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen oder Zusagen jedweder Art abzugeben. Durchgeführte Reparaturarbeiten sind vom Abnehmer nach Abschluss zu quittieren.

 

9. Rücksendung von Ersatzteilen

Rücksendungen können innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ware erfolgen, wenn der betreffende Artikel sich in einem einwandfreien Zustand befindet. Dies muss durch unsere Wareneingangskontrolle bestätigt werden. Warenrücksendungen aus Ersatzteillieferungen können nur mit vorheriger Zustimmung von uns angenommen und gutgeschrieben werden. Eine Rücknahme erfolgt grundsätzlich nur ab einem Gesamtwert der Rücklieferung von mindestens 40,00 CHF. Bei Ersatzteilen, die vom Abnehmer falsch bestellt wurden und für die kein Ersatz geliefert wurde, werden 20 % Bearbeitungskosten von der Gutschrift abgezogen, wenn der Rücklieferungswert zwischen 40,00 CHF und 850,00 CHF liegt. Bei Rücklieferungswerten über 850,00 CHF beträgt der Abzug von der Gutschrift maximal 150,00 CHF. Transportkosten und das Transportrisiko bei Rücksendungen trägt der Abnehmer. Von der Rücksendung ausgeschlossen sind Einzelteile aus kompletten Nachrüstsätzen und kompletten Dichtsätzen.

 

10. Haftung

Unsere Haftung für sonstige Schäden ausser Körperschäden ist auf Fälle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.

 

11. Datenschutz

Der Abnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zentral gespeichert werden. Dasselbe gilt für Angebotsdaten.

 

12. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

 

13. Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand ist CH-Arbon TG, sofern der andere Vertragsteil Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Abnehmers zu klagen.

Es gilt Schweizer Recht mit Ausnahme des CISG.